Persönliches Budget

Seit Anfang 2008 haben Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten das Recht, eine Vielzahl von behinderungsbedingt notwendigen Leistungen als „Persönliches Budget“ in Anspruch zu nehmen.

Dabei erhalten sie in der Regel anstelle einer Sachleistung einen Geldbetrag, mit dem sie sich die benötigten Hilfen beschaffen können. Ziel des Persönlichen Budgets ist es, die Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Die folgenden Seminaranbieter informieren umfassend zu diesem Thema.