Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe ist aktuell (Stand: 2019) noch eine Sozialleistung nach dem SGB XII. Die Leistungen sollen dazu dienen, eine drohende Behinderung zu verhindern (Prävention) oder eine Behinderung sowie deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und so die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten (Rehabilitation und Inklusion).

Ab 1.1.2020 wird die Eingliederungshilfe im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in veränderter Form ins SGB IX aufgenommen (Rehabilitations- und Teilhaberecht). Die folgenden Seminaranbieter schulen zu den Grundlagen und informieren über die bevorstehende Reform der Eingliederungshilfe.

Hier finden Sie auch Seminaranbieter mit dem Themenschwerpunkt Persönliche Zukunftsplanung. Die Persönliche Zukunftsplanung stellt eine individuelle Form von Unterstützung für Menschen mit Behinderungen dar. Sie bietet ein gutes Handwerkszeug, um wichtige Veränderungen im Leben zu planen und zielt darauf ab, die Lebensqualität zu verbessern, neue Rollen und Verhaltensweisen kennen zu lernen und deren Erwerb zu unterstützen.

Außerdem finden Sie hier Seminaranbieter zum Thema Unterstütztes Wohnen. Eine gesicherte Wohnsituation, materielle Grundsicherung und psychosoziale Betreuung sind grundlegende Voraussetzungen, so dass Menschen mit Behinderung ein würdiges und möglichst selbstständiges Leben in der Gesellschaft führen können.

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