UN-Behindertenrechtskonvention

2009 trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen überträgt Menschenrechte auf die Situation von Menschen mit Behinderung.

Ziel der Behindertenrechtskonvention ist die Inklusion, also die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben und im Berufsleben. Die Seminare der nachfolgenden Anbieter informieren über die Inhalte, Auswirkungen und den Umsetzungsstand der UN-BRK.

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