Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Ziel des AGG ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Benachteiligung und Diskriminierung aus Gründen der Rasse, Religion, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Behinderung, der Weltanschauung oder des Alters zu schützen.

Der Schwerpunkt der Seminare behandelt das Benachteiligungsmerkmal "Behinderung". Die Seminare der aufgeführten Anbieter klären in ihren Schulungen umfassend über die hieraus resultierenden Rechte der Beschäftigten und Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf.