Eigendarstellung (Auszug)
Ziel der Lebenshilfe ist die Teilhabe von Menschen mit einer geistigen Behinderung und ihrer Familien in unserer Gesellschaft. Dafür setzen sie sich ein: Jeder Mensch mit geistiger Behinderung soll so selbständig wie möglich leben können. Ihm soll soviel Schutz und Hilfe zuteil werden, wie er für sich braucht. Maßgebend sind seine individuelle Persönlichkeit und seine Bedürfnisse.
Für Menschen mit geistiger Behinderung gelten die Menschenrechte wie für nichtbehinderte Menschen, auch sie stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes. Menschen mit schweren geistigen Behinderungen stehen unter dem besonderen Schutz der Lebenshilfe. Die Lebenshilfe will Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Angehörigen lebenslang und umfassend unterstützen, die Lebensqualität zu sichern.