Eigendarstellung (Auszug)
Das Berufliche Trainingszentrum in Gütersloh ist eine Einrichtung der Beruflichen Rehabilitation nach § 35
SGB IX. Das
BTZ arbeitet seit 20 Jahren eng mit Arbeitgebern aus der Region zusammen und unterstützt so Menschen bei ihrer beruflichen Neuorientierung und Wiedereingliederung. Das Berufliche Trainingszentrum in Gütersloh richtet sich vor allem an Menschen, die nach einer psychischen Krise oder Erkrankung auf dem Weg wieder in Arbeit sind.
Voraussetzung für den Beginn des Trainings ist die Motivation des zukünftigen Teilnehmers. Zu Beginn der Maßnahme sollte eine Arbeitsfähigkeit von wenigstens drei Stunden pro Tag vorliegen. Darüber hinaus muss eine Schulungs- und Gruppenfähigkeit gegeben sein.
Sollten alle Bedingungen erfüllt werden, kann ein Antrag auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ bei den zuständigen Reha-Beratern der Rentenversicherung Bund, Rentenversicherung Westfalen, Agentur für Arbeit, Jobcenter, den Knappschaften oder auch Berufsgenossenschaften gestellt werden.