Gesundheitsschutz & Gesundheitsförderung
Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen und sie vor schädlichen Einflüssen während der Arbeit zu bewahren.
Ziel des Gesundheitsschutzes ist die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten. Unter der betrieblichen Gesundheitsförderung werden Maßnahmen zusammengefasst, die auf das Verhalten der Beschäftigten ausgerichtet sind (Verhaltensprävention) sowie Maßnahmen, die Arbeitsbedingungen analysieren (Verhältnisprävention). Die folgenden Seminaranbieter schulen zu diesen Themen.