24.10.2024 | Überarbeitete Neuauflage erschienen

BMAS-Broschüre zur Versorgungsmedizin-Verordnung aktualisiert

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat seine Broschüre mit der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) und den Versorgungsmedizinischen Grundsätze als Anlage der VersMedV auf den neusten Stand gebracht.

In die Broschüre eingearbeitet wurden insbesondere einige gesetzliche Änderungen bei der Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts zum 1. Januar 2024. Weiterhin hat die neue gesetzliche Regelung zur Zusammensetzung des Sachverständigenbeirats (der das BMAS bei der Weiterentwicklung der Grundsätze berät) Eingang in die Broschüre gefunden.

Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) enthält die Grundsätze, nach denen begutachtet wird, wenn ein Mensch die Feststellung des Grad der Behinderung (GdB) oder des Grad der Schädigungsfolgen (GdS) beantragt. Teil B enthält die GdS- bzw. GdB-Tabellen zu den Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund einer Gesundheitsstörung.


(ML)