06.03.2023 | „Nur ein inklusiver Arbeitsmarkt ist ein starker Arbeitsmarkt“

Der Gesetzesentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts ist veröffentlicht

Im Februar hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts veröffentlicht. Die Maßnahmen des Gesetzes zielen darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen. In der 88. Sitzung des Deutschen Bundestags wurde der Gesetzesentwurf eingebracht und diskutiert. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil fordert Wirtschaft und Staat dazu auf, gemeinsam Sorge zu tragen, dass mehr Menschen mit Behinderungen reguläre Arbeit erhalten. 

 

Hier gehts zum Gesetzesentwurf der Deutschen Bundesregierung: 

 Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts

 

Hier gehts zur Plenarsitzung im Deutschen Bundestag:

Plenarsitzung zum Gesetzesentwurf

 

(Tr)