14.10.2025 | Neue Fassung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze
Am 3. Oktober 2025 ist die 6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung in Kraft getreten
Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) enthält die „versorgungsmedizinischen Grundsätze“ für die Begutachtung im Schwerbehindertenrecht und im Sozialen Entschädigungsrecht. Diese sind maßgeblich, wenn die Feststellung einer Behinderung beantragt wird.
Die neue Fassung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG) wurde teilhabeorientiert überarbeitet und an den medizinischen Fortschritt angepasst. Sie soll eine Bewertung nach modernen und bundesweit einheitlichen Kriterien sicherstellen.
Die aktuellen Änderungen betreffen vor allem Teil A „Gemeinsame Grundsätze“. Überarbeitet wurden die Vorbemerkung sowie die Punkte 1 bis 3. Diese regeln die Grundsätze zur Bewertung des Grad der Behinderung (GdB) und Grad der Schädigungsfolgen (GdS), zur Heilungsbewährung und zur Bildung des GdB bei mehreren Gesundheitsstörungen.
Sie finden die Änderungen bereits eingearbeitet in REHADAT-Recht und REHADAT-Literatur:
(ml)