28.09.2021 | Kostenübernahme für teurere Hörgeräte
Urteil bestätigt Anspruch auf Versorgung
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat den Versorgungsanspruch eines schwerhörigen Klägers mit Hörgeräten außerhalb der Festbetragsgruppe bestätigt.
Denn beim Ausgleich einer Schwerhörigkeit sei der Versorgungsanspruch nicht auf das möglichst störungsfreie Verstehen von Sprache beschränkt, so das Gericht. Zum Hören gehören auch das räumliche Erkennen von Geräuschen und ein möglichst unverzerrtes Klangbild. Biete das getestete Hörgerät relevante Gebrauchsvorteile gegenüber anderen getesteten Geräten, indem es ein besseres Hörverstehen in unterschiedlichen Hörsituationen ermögliche, so habe der Versicherte Anspruch auf Versorgung mit einem Hörgerät außerhalb der Festbetragsgruppe.
Welche Faktoren noch eine Rolle spielten, lesen Sie im kompletten Urteil mit dem Aktenzeichen L 1 KR 325/19: www.rehadat-recht.de
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