13.07.2022 | Dritter Förderaufruf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gestartet:

Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro“

Logo rehapro

Am 8. Juli ist im Bundesanzeiger (BAnz AT 08.07.2022 B3) der dritte Förderaufruf zum Bundesprogramm rehapro des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht worden.

Das BMAS setzt mit dem Programm den Auftrag aus § 11 SGB IX um, Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation durchzuführen.

Der dritte Förderaufruf baut auf den inhaltlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen des zweiten Förderaufrufs auf und wird um folgende drei inhaltliche Impulse ergänzt:

  • Erprobung innovativer Ansätze der Digitalisierung
  • Erprobung innovativer Ansätze zum besseren Zusammenwirken von Sozialleistungsträgern und Betrieben bzw. Arbeitgebern
  • Erprobung innovativer Ansätze hinsichtlich des niederschwelligen Zugangs zu Prävention und Rehabilitation, z. B. durch aufsuchende Beratung und Betreuung oder Vereinfachung der Verfahren

Für den Startzeitpunkt der Projekte ist Anfang 2024 vorgesehen.

Projektskizzen können bis zum 30.09.2022 bei der Fachstelle rehapro eingereicht werden. Antragsberechtigt sind die Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung.

Alle Informationen zum dritten Förderaufruf und Antragsverfahren finden Sie hier:
Bundesprogramm rehapro - Startseite (modellvorhaben-rehapro.de)

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Pressemeldung vom 08.07.2022)