06.01.2023 | Änderungen in 2023

Einheitliche Ansprechstellen entlasten Unternehmen

Seit dem 1. Januar 2022 werden bundesweit eingerichtete unabhängige und trägerübergreifende Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber, die Arbeitgeber über die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen informieren, beraten und bei der Antragsstellung unterstützen.

Sie sollen helfen, nicht nur zu erfahren, welche Hilfen zur Verfügung stehen – beispielsweise höhenverstellbare Tische oder spezielle Software für sehbehinderte Menschen –, sondern diese auch im Namen der Arbeitgeber für diese beantragen können.

Wenn sich Arbeitgeber für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen entschieden haben, nehmen die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber diesen die Laufarbeit zu potentiellen Leistungsträgern ab und sorgen auf diese Weise für eine Entlastung der Arbeitgeber von der Bürokratie. Zur Finanzierung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber überlässt der Bund den Integrationsämtern der Länder seit dem 1. Juni 2022 zusätzlich zwei Prozentpunkte aus dem Aufkommen an Ausgleichsabgabe.

Was sich sonst noch im Bereich "Teilhabe, Belange von Menschen mit Behinderungen, Soziale Entschädigung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz" in 2023 ändert, können Sie hier nachlesen: https://www.bmas.de/das-aendert-sich-2023

(wm)