Die blindentechnische Grundausbildung vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit in Ausbildung, Beruf und im Privatleben unerlässlich sind. Ziel der Ausbildung ist es, Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Studierende in die Lage zu versetzen, ihre Ausbildung fortzuführen oder Berufstätige dazu zu befähigen, in ihren bisher ausgeübten Beruf zurückzukehren.
Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen, die nach Maßnahmen der Berufsberatung, Berufsfindung oder Arbeitserprobung eine Umschulung absolvieren wollen, benötigen in der Regel zuerst diese Form der Grundrehabilitation.
Die Unterrichtsinhalte umfassen beispielsweise:
- Braille-Punktschrift (Blindenschrift),
- Einführung in die Bedienung von blindenspezifischen Computerhilfsmitteln,
- Einführung in die Arbeit mit elektronischen Blindenlesegeräten/-notizgeräten,
- Orientierung und Mobilität,
- Lebenspraktische Fähigkeiten.